Prof. Dr. Valentin Merkelbach

Eine Gemeinschaftsschule für Baden-Württemberg

Juni 2016

Nach der Landtagswahl 2011 vereinbarte die neue grün-rote Regierung in ihrem Koalitionsvertrag drei strukturrelevante schulpolitische Reformmaßnahmen: Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung, eine Gemeinschaftsschule „bis mindestens Ende Klasse 10“ und eine Reform des Lehramtsstudiums nach Schulstufen, nicht mehr nach Schulformen.

Der Widerstand der oppositionellen CDU gegen die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung fiel eher verhalten aus, zumal von vielen Lehrer/innen und Eltern als entlastend empfunden wird, dass nicht schon zehnjährige Kinder bestimmten Schulformen zugewiesen werden. Die Auseinandersetzung um eine schulstufenbezogene Reform des Lehramtsstudiums fand wesentlich in der Koalition statt und da besonders innerhalb der SPD-Fraktion. Die entschiedene Ablehnung der CDU galt bis zum Ende der Legislaturperiode der Gemeinschaftsschule.Was die neue grün/schwarze Koalition mit der Schulreform vorhat, findet sich im Koalitionsvertrag 2011-2021.

Die Entwicklung der neuen Schulform seit 2011

Da die Gemeinschaftsschule ein Angebot an die Kommunen ist („Schulentwicklung von unten“), ändert sich an der bestehenden Dreigliedrigkeit von Hauptschule/Werkrealschule, Realschule und Gymnasium nur dann etwas, wenn eine Kommune von dem Angebot, die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule zu beantragen, Gebrauch macht. (Koalitionsvertrag, S.8)

Die SPD, der die Grünen das Kultusministerium überließen, holte nicht jemanden aus der Landespolitik oder der Fraktion, sondern eine Kommunalpolitikerin, die sich in Mannheim mit ungewöhnlichen Reformideen einen Namen gemacht hatte. Gabriele Warminski-Leitheußer übernahm ein Ministerium, in dem über Jahrzehnte einer CDU-Spitze zugearbeitet wurde und stand einer tief verletzten Opposition gegenüber, die das gesamte schulpolitische Programm der neuen Regierung ablehnte und besonderen Widerstand gegen den Reformkern, die neue Gemeinschaftsschule, ankündigte.

Zum Widerstand der oppositionellen CDU kam die massive Kritik des größten Lehrer/innen-Verbandes im Land, der GEW, als der Ministerpräsident Mitte 2012 ankündigte, zur Sanierung des Haushaltes und wegen der bevorstehenden Schuldenbremse 11600 Lehrerstellen bis 2020 zu streichen und die Ministerin zwang, diese Maßnahme angesichts ihrer ambitionierten Reformvorhaben zu rechtfertigen. Als sie in dieser extrem angespannten Situation auch noch den Rückhalt in der eigenen Fraktion schwinden sah, erklärte sie zu Beginn des Jahres 2013 ihren Rücktritt. (bildungsklick.de /7.1.2013)

Der Nachfolger im Amt, Andreas Stoch, Mitglied der SPD-Fraktion im Landtag, kann Anfang Februar 2013 verkünden, dass nach den 41 Starterschulen im Schuljahr 2012/13 im Schuljahr 2013/14 weitere 87 Gemeinschaftsschulen ihre Arbeit beginnen, darunter diesmal vier Realschulen. Gegenüber dem Vorwurf der CDU, es handle sich bei den Schüler/innen der neuen Schulform nur um für Haupt- und Werkrealschulen empfohlene, weist Stoch daraufhin, dass 40 Prozent der Schüler/innen mit einer Empfehlung für Realschule und Gymnasium für „die Attraktivität und das Potenzial der neuen Schulart“ spreche (bildungsklick.de /4.2.2013). Zu der ersten Kürzung von 1000 Lehrerstellen, die auch der neue Kultusminister akzeptieren musste, erklärte er, „durch den Rückgang der Schülerzahlen ausreichend Spielraum“ zu haben, „um die Kürzungen ohne starke Eingriffe umsetzen“ und „die eingeleiteten Reformen fortsetzen“ zu können. (bildungsklick.de /8.2.2013 )

Im Schuljahr 2014/15 starteten weitere 81 neue Gemeinschaftsschulen, darunter 12 Realschulen. Mit den 62 Gemeinschaftsschulen, darunter 8 Realschulen, im Schuljahr 2015/16 und mit den 28 für das Schuljahr 2016/17 genehmigten Schulen sind es vor der Landtagswahl 2016 insgesamt 299 Gemeinschaftsschulen, die von der „Stabsstelle Gemeinschaftsschule“ die Genehmigung erhalten haben. (bildungsklick.de /10.09.2015) (bildungsklick.de /01.02.2016)

Auf die Frage, wie eine solche Genehmigung der „Stabsstelle“ zustande kommt, welche Qualitätsanforderungen in einem Antrag erfüllt sein müssen, heißt es schon für die ersten Starterschulen, man orientiere sich an den Kriterien für den „Deutschen Schulpreis“:

  • Umgang mit Vielfalt: produktiver Umgang mit Heterogenität, planvolle und kontinuierliche Förderung des individuellen und kooperativen Lernens

  • Unterrichtsqualität: Schwerpunkt auf selbstverantwortlichem Lernen und Lebensweltbezug; Lehrkräfte als Lernbegleiter; Teamarbeit

  • Verantwortung: achtsamer und gewaltfreier Umgang mit Personen und Sachen, demokratisches Engagement, Eigeninitiative und Gemeinsinn

  • Schulklima: Freude am Lernen und am Miteinander, pädagogisch fruchtbare Beziehungen zu außerschulischen Partnern

  • Qualitätsmanagement: hohe Professionalität der Schulleitung, Bewusstsein als lernende Organisation, Projektmanagement

  • Leistung: besondere Schülerleistungen auf unterschiedlichen Gebiete

Zudem werden bei drei weiteren Punkten praktische Erfahrungen verlangt: Ganztagsbetreuung, Inklusion und aktive Elternarbeit.

(bildungsklick.de /14.03.2012)

Gescheitert: ein stufenbezogenes, inklusives Lehramtsstudium

Für das Lehramtsstudium vereinbarte die Koalition, „die schulartenbezogene Ausbildung zugunsten des Stufenlehramts zu überwinden“ (Koalitionsvertrag, S.9). Sie setzte im März 2012 eine „Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung in Baden-Württemberg“ ein, die im März 2013 ihre Ergebnisse vorlegte, mit folgenden strukturrelevanten Eckpunkten:

  • Umstellung der Lehramtsstudiengänge auf ein gestuftes Studium mit Bachelor/Master-Abschluss

  • Gemeinsames Lehramt Sekundarstufe I und II

  • Sonderpädagogische Grundbildung in allen Lehramtsstudiengängen; Wahl des Schwerpunktes Sonderpädagogik für das Lehramt Primarstufe, Sekundarstufe I und II und Berufsbildende Schulen

(bildungsklick.de /21.03.2013)

Von besonderer Bedeutung ist neben dem Stufenbezug der Vorschlag der Kommission, die Sonderpädagogik mit ihrem speziellen Wissen in das allgemeine Lehramtsstudium zu integrieren. Nicht der SPD-Kultusminister, sondern der Fraktionsvorsitzende der SPD, Claus Schmiedel, nahm zu den Vorschlägen der Expertenkommission Stellung. Die SPD-Fraktion sei gegen eine einheitliche Ausbildung der Lehrer/innen an weiterführenden Schulen. Die gesonderte Ausbildung der Gymnasiallehrer/innen müsse erhalten bleiben; denn es sei „eine besondere Qualifikation für die Sekundarstufe II erforderlich“ und „ein Unterschied, ob Pädagogen ihre Schüler auf eine Berufsausbildung oder die Universität vorbereiten müssen“. Schmiedel, der offensichtlich im Eifer des Gefechts vergaß, dass auch die neu eingeführte Gemeinschaftsschule gymnasiale Standards erfüllt und zum Abitur führen kann, also auch auf die Universität vorbereiten muss, verwirft auch entschieden den Vorschlag der Kommission, die Sonderpädagogik in das allgemeine Lehramtsstudium zu integrieren. Für ihn muss auch ein angehender Sonderschullehrer gesondert auf seinen Beruf vorbereitet werden. (bildungsklick.de /27.05.2013)

Der Kultusminister, der zu den Ergebnissen der von seiner Vorgängerin eingesetzten Kommission in einem Interview erst einmal feststellt, „es werde weiterhin Studiengänge gemäß den KMK-Lehramtstypen für Grundschule, Sekundarstufe I, Gymnasium und für Sonderpädagogik geben“ und der danach eine Strukturreform des Lehramtsstudiums skizziert, die neue Akzente setzt und die im Wintersemester 2015/16 in Kraft getreten ist. Die Ausbildung der Lehrer/innen müsse „sich zwar auch nach Schultypen richten, vor allem aber nach den heutigen Erfordernissen in den Schulen“ und die seien „gekennzeichnet durch eine zunehmende Heterogenität“. Darum müsse jede Lehrkraft „mit heterogenen Lerngruppen umgehen, Lernstände diagnostizieren, mit Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf arbeiten“. Alle Lehramtsstudierende erhalten „künftig eine Grundbildung in Fragen der Inklusion“. „Die Regelstudienzeit der Lehramtsstudiengänge für die Sekundarstufe I und für Sonderpädagogik“ werde „deshalb auf zehn Semester verlängert, die für das Lehramt an Gymnasien bereits heute“ gelte. Nur das Studium für das Lehramt an Grundschulen, „das erst vor zwei Jahren um zwei Semester verlängert worden“ sei, bleibe unverändert bei acht Semestern. (bildungsklick.de /20.03.2014)

Es wird also neben dem gymnasialen Lehramt für die Sekundarstufe I und II ein gleich langes und gleichwertiges Lehramt für die Sekundarstufe I geben. Damit erfahren alle Lehrkräfte, die an Haupt- und Werkrealschulen und Realschulen, die es ja weiter geben wird, eine Aufwertung und Anerkennung ihrer Arbeit gegenüber dem Gymnasium. Die Gemeinschaftsschule, die denselben Bildungsanspruch erhebt wie das Gymnasium und auch zum Abitur führen kann, wird dann ja wohl auch Lehrkräfte beanspruchen können, die für die Sekundarstufe I und II ausgebildet sind.

Dass das Lehramt an Grundschulen nicht den anderen Lehrämtern gleichgestellt wird und nur acht Semester dauert, ist mit Blick auf die komplexe und folgenreiche Arbeit in den Jahren des Schulanfangs in der Sache längst nicht mehr begründbar, wohl aber ein Finanzierungsproblem, das gestützt wird durch das hartnäckige Vorurteil, dass für die Kleinen das kürzere Studium und die geringere Besoldung zu rechtfertigen sind.

Vor der Landtagswahl 2016

Trotz der rapide wachsenden Zahl an Gemeinschaftsschulen ist die oppositionelle CDU auch am Ende der Legislaturperiode nicht bereit, die Entscheidung von Eltern, Schulen und Schulträgern vor Ort zu akzeptieren. Im Oktober 2015 kommt sie mit der Schlagzeile heraus „Gemeinschaftsschulen laufen die Schüler weg“ (Südkurier, 27.10.2015), obwohl bei den Anmeldungen für das Schuljahr 2015/16 die Gemeinschaftsschule als einzige Schulform mit 15,7 Prozent (2014/15: 12,1 Prozent) wieder deutlich zulegen konnte.

Bereits im Dezember 2012 hatte das Wissenschaftsministerium das Forschungsprojekt „WissGem“ in Auftrag gegeben, in dem die Entwicklung der Unterrichtsqualität an Gemeinschaftsschulen begleitend untersucht wird und an dem sich acht Hochschulen mit 32 Wissenschaftler/innen beteiligen. In einem Zwischenbericht heißt es:

Die Lehrerinnen und Lehrer an Gemeinschaftsschulen zeigen „sich offen gegenüber pädagogischen Innovationen“ und sind „an einer Zusammenarbeit mit ihren Kolleginnen und Kollegen interessiert“. Gerade die Kooperation bedeutet „ein wichtiges Qualitätsmerkmal von Gemeinschaftsschulen“, die dann besonders erfolgreich ist, „wenn sie von Schulleitungen unterstützt und strukturiert wird“ und „sich nachdrücklich auf den Unterricht bezieht“. Man dürfe aber nicht übersehen, „dass die Arbeit an Gemeinschaftsschulen für Lehrerinnen und Lehrer mit einem erheblichen Anstieg der Anforderungen – sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht – und damit mit der Gefahr der Überforderung verbunden ist“. Deshalb empfehlen die Wissenschaftler/innen, „über andere Formen der Bemessung der Lehrerarbeitszeit und Unterstützung“ nachzudenken. „Die Anstrengungen der Lehrerinnen und Lehrer an Gemeinschaftsschulen“ seien „höchst bemerkenswert.“ (bildungsklick.de /20.01.2016)

Trotz dieses differenzierten wissenschaftlichen Zwischenberichts lautet das Fazit im CDU-Wahlprogramm 2016: „Die Gemeinschaftsschule ist gescheitert.“ Während die im laufenden Schuljahr 2015/16 immerhin 271 Gemeinschaftsschulen nicht von oben verordnet, sondern von Schulen, Eltern und Schulträgern gewollt und beschlossen wurden, will die CDU nun wieder von oben verordnen: „Wir werden keine neuen Gemeinschaftsschulen einrichten“ und „Wir werden an den Gemeinschaftsschulen keine Oberstufe einrichten.“ Die CDU wird außerdem den bestehenden Gemeinschaftsschulen ermöglichen, „Klassen mit ähnlich leistungsstarken Schülerinnen und Schülern einzurichten“, „Freiheit im pädagogischen Konzept eröffnen“, „ein flexibles Angebot schaffen, statt einer verpflichtenden Ganztagsschule für alle“ und sie wird „den reibungslosen Anschluss an das berufliche Gymnasium garantieren“.(S.29)

Die Gemeinschaftsschule soll sich also in eine Realschule umwandeln und wie diese in enger Verzahnung mit dem beruflichen Gymnasium durch dessen „berufliche Profilierung eine attraktive Alternative zum allgemeinbildenden Gymnasium werden“. (S.29, im Abschnitt „Gymnasium pur“)

Koalitionsvertrag 2016-2021

Nach dem aggressiven schulpolitischen Wahlkampf der CDU stellte sich die Frage, wie die neue grün-schwarze Koalition mit der Schulstrukturreform von 2011 und deren Entwicklung bis 2016 umgehen würde. Was wird aus der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung und vor allem der von der CDU so heftig bekämpften Gemeinschaftsschule? Die Strukturreform des Lehramtsstudiums war im Wahlkampf kein Thema mehr.

Grundschulempfehlung

Die Koalition verständigt sich darauf, „die verbindliche Grundschulempfehlung nicht wieder einzuführen“. Die Wahlfreiheit der Eltern mache es „aber notwendig, dass die Eltern bereits von Klasse 1 kontinuierlich beraten und so auf die später anstehende Übergangsentscheidung vorbereitet werden“ und diese Beratungsintensität soll auch noch über die Grundschule hinaus Eltern und Schüler/innen „bis zum Ende der 6.Jahrgangsstufe“ begleiten. Über dieses Zugeständnis an die CDU hinaus akzeptieren die Grünen, was sie in der Koalition mit der SPD mit guten Gründen abgelehnt haben, dass die Grundschulempfehlung „der weiterführenden Schule vorzulegen“ ist. (S.27) Von Vertrauen in die „Wahlfreiheit der Eltern“ und in die Beratungskompetenz der Grundschule am Ende von Klasse 4 zeugen solche Kontrollmaßnahmen nicht.

Gemeinschaftsschule

Die Gemeinschaftsschule wird im Koalitionsvertrag vorab als „eine integrative Schule“ charakterisiert, „die konsequent auf die individuelle Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler setzt“. Zu den Vereinbarungen im einzelnen:

  • „Die Kommunen können weiterhin Anträge auf die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule stellen.“

  • Die Koalition wird „den Gemeinschaftsschulen die notwendigen Ressourcen für ihre anspruchsvolle Arbeit zur Verfügung stellen und sie bei der qualitativen Weiterentwicklung unterstützen, insbesondere durch spezifische Fortbildungen und die Entwicklung und Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien“.

  • „Die Gemeinschaftsschulen werden weiter nach ihrem pädagogischen Konzept arbeiten.“ Es soll ihnen „nach einer Befassung der schulischen Gremien“ ermöglicht werden, „in Eigenverantwortung ab Klasse 8 die Fächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und die naturwissenschaftlichen Fächer in leistungsdifferenzierten Gruppen zu unterrichten“.

  • Den Gemeinschaftsschulen soll in einem Schulversuch ab Klasse 8 ein „offener Ganztag“ ermöglicht werden.

  • „Eine Gemeinschaftsschule, die die gesetzlich vorgeschriebene Mindestschülerzahl von 60 erreicht, wird die Einrichtung einer Oberstufe ermöglicht.“ Dabei sollen auch „die zugangsberechtigten Schülerinnen und Schüler benachbarter Schulen berücksichtigt“ werden. (S.28)

Eine Koalition der schulpolitischen Befriedung?

Allen Befürchtungen zum Trotz haben sich die Grünen, wohl aber auch CDU-regierte Kommunen mit Gemeinschaftsschulen oder mit Plänen für deren Einrichtung, durchgesetzt. Die CDU als Koalitionspartner der Grünen scheint ihren Widerstand gegen eine in den Kommunen boomende Schulform aufgeben zu wollen. Dafür spricht auch, dass das Kultusministerium, das die Grünen wie in der grün/roten Koalition dem Juniorpartner überlassen, mit Susanne Eisenmann besetzt wird, über die der „Verein für Gemeinschaftsschulen Baden-Württemberg“ berichtet, sie habe sich als „Schulbürgermeisterin von Stuttgart“ „in den vergangenen Jahren intensiv mit der Gemeinschaftsschule befasst“ und „sich dabei auch gegen den Strom ihrer Partei CDU vor unsere noch junge Schulart gestellt“. (<bildungs-info@mailman.uni-konstanz.de> /11.5.2016 09:16)

Einiges spricht dafür, dass gerade die grün-schwarze Koalition, die keiner der Partner gewollt hat, zur Befriedung des bislang schulpolitisch so zerstrittenen Landes mehr beitragen kann als jede andere Regierungskonstellation, bei der eine nach wie vor starke CDU weitere fünf Jahre aus der Opposition heraus Schulpolitik betreibt.

Letzte Aktualisierung: 02.06.2016